Studiengebühren und PJ

Wer im WS 2007/08 im Praktischen Jahr (PJ) ist, wird von Studiengebühren befreit, wenn bis zum 30.09.2007 ein formloser Antrag auf Befreiung (inkl. PJ-Bescheinigung) eingereicht wird:

Studierendensekretariat der Universität Münster
Schlossplatz 2
48149 Münster

Dies geht aus den häufig gestellten Fragen des Studierendensekretariates zum Thema Studiengebühren hervor.

(Die Bescheinigungen gibt es im Geschäftszimmer des Dekanates im zentralen Lehrgebäude, 1. OG. Öffnungszeiten: Dienstag & Mittwoch: 11:00 bis 14:00 Uhr, Donnerstag: 14:00 bis 16:00 Uhr)

(Quelle: Homepage des Studierendensekretariates, Dekanats-Mail)

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